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Abschlusserstellung

Handelsrechtliche und steuerrechtliche Vorschriften verpflichten den Kaufmann (Steuerpflichtigen) Bücher zu führen oder seinen Gewinn zu ermitteln. Die Rechnungslegungspflicht umfasst die Aufstellung einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung, unter Umständen die Erstellung eines Anhangs und je nach Größe des Unternehmens auch eines Lageberichtes. Kleinere Unternehmen oder Freiberufler sind verpflichtet eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung und steuerlilche Aufzeichnungen zu führen.

Wir erstellen für Sie:

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Handels- und Steuerbilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Veröffentlichungsbilanz
  • E-Bilanz

Bei einigen mit Banken geschlossenen Kreditvereinbarungen ist es erforderlich, den gesamten Jahresabschluss oder einen Teil des Jahresabschlusses bei Erstellung auf Plausibilität zu prüfen und darüber eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen. Auch diese Arbeiten können wir gern für Sie übernehmen.

Selbstverständlich übermitteln wir alle Bilanzen auch elektronisch an die Finanzverwaltung oder den Bundesanzeiger.

Die Erstellung der Abschlüsse und der Steurerklärungen kann auf Grundlage der von uns durchgeführten Buchhaltungen (im Rahmen der Anlagenbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung) oder auf Grundlage der von Ihnen selbst erstellten Buchhaltung, die wir elektronisch in unser System übernehmen können, erfolgen.

Sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin, wir freuen uns auf Sie.

Wir sind eine überregional tätige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei und betreuen neben Unternehmen auch Privatpersonen. Unser Team freut sich auf Ihren Besuch in unseren Kanzleiräumen in Münster, Helene-Weigel-Weg 5.