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Wirtschaftsprüfung

Das Tätigkeitsgebiet der Wirtschaftsprüfung ist durch einen ganzheitlichen Ansatz geprägt. Neben der reinen Prüfungstätigkeit können Hinweise und Anregungen gegeben werden, die zum Unternehmenserfolg beitragen können.

Alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen werden durch den Wirtschaftsprüfer als Vorbehaltsaufgaben wahrgenommen. Dazu zählen neben der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS auch  Sonderprüfungen  z.B. bei Gründungs- und Nachgründungsprüfungen, Prüfung von Abhängigkeitsberichten, Sanierungsprüfungen etc..

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, freiwillige Prüfungen in eingeschränktem oder gleichem Umfang wie bei der Durchführung einer Pflichtprüfung vorzunehmen.

Das Prüfungsspektrum umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:

  • Pflichtprüfungen mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB von Einzel- und Konzernabschlüssen (IFRS/HGB)
  • freiwillige Jahresabschlussprüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen nach HGB und IFRS
  • Sonderprüfungen, dazu gehören:
    – Prüfungen nach § 258 AktG wegen Unterbewertung
    – Prüfungen des Umwandlungsvertrages nach UmwG
    – Prüfung nach MaBV
    – Sachgründungsprüfungen und Nachgründungsprüfungen
    – Sanierungsprüfungen
    – Due Dilligence-Prüfungen

Wir sind eine überregional tätige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei und betreuen neben Unternehmen auch Privatpersonen. Unser Team freut sich auf Ihren Besuch in unseren Kanzleiräumen in Münster, Helene-Weigel-Weg 5.