Helene-Weigel-Weg 5
48165 Münster
Lohnbuchhaltung
Ein wichtiger Baustein Ihres Unternehmens sind Ihre Mitarbeiter. Wir übernehmen für Sie die Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen inkl. der Meldungen an die Sozialversicherungsträger und an das Finanzamt. Ebenso erstellen wir alle weiteren im Bereich der Lohnabrechnung anfallenden elektronischen Meldungen.
Das Thema Lohn wird immer komplexer. Daher ist es häufig mit der einfachen Erstellung der Abrechnung nicht getan. Es gibt gerade hier viele Dinge zu beachten. So gibt es auch im Bereich verschiedener Branchen (zum Beispiel Baulohn) Besonderheiten. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der erforderlichen Voraussetzungen weit über die Lohnabrechnung hinaus. So weisen wir Sie auf alle relevanten Vorgaben hin, die Sie erfüllen müssen.
Sie möchten all diese Dinge selbst erledigen und nur die Abrechnung erstellen lassen, auch das können wir für Sie tun. Auch hier können Daten aus Ihren Vorsystemen übernommen werden, z.B. Daten aus der Zeiterfassung.
Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit uns sind auch hier vielfältig.
Ist Ihr Unternehmen sofortmeldepflichtig, so bieten wir über unser Portal die Möglichkeit, dass Sie selbst auch außerhalb der Öffnungszeiten unserer Kanzlei die Sofortmeldung erstellen und senden können. Die Daten der Sofortmeldung stehen Ihrem Lohnsachbearbeiter in der Kanzlei direkt zur Verfügung.
Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch, wie wir Sie individuell bei der Erstellung der Lohnabrechnungen unterstützen können.
Wir sind eine überregional tätige Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei und betreuen neben Unternehmen auch Privatpersonen. Unser Team freut sich auf Ihren Besuch in unseren Kanzleiräumen in Münster, Helene-Weigel-Weg 5.